Unsere Fachwerkstatt
Wir betreiben eine Fachwerkstatt, sind in der Handwerkskammer eingetragen und bilden im Beruf Zweiradmechatroniker/in Fachrichtung Fahrradtechnik aus.
Alle üblichen Reparaturen und Wartungsarbeiten können vorgenommen werden. Einzig große Dämpfer-/ Gabelwartungen, Schweiß- sowie Lackierarbeiten werden an ausgewählte Partner vergeben.
Selbstverständlich reparieren wir auch E-Bikes aller Fabrikate, lediglich die Wartung von Antriebssystemen können wir aufgrund von Schnittstellen nur bei Bosch, Shimano und GO SwissDrive vornehmen.
Laufradbau sowie Custombike-Aufbau werden ebenso angeboten.
Unsere Werkstatt erreichen Sie unter 0551 29216334.
Ihre Sicherheit
Kein Fahrrad verlässt unsere Werkstatt in einem technisch nicht sicheren Zustand. Unter einem technisch sicheren Zustand verstehen wir, dass die Bremsen funktionieren und alle Verschraubungen fest sind. Gemäß der StVZO gehören noch weitere Voraussetzungen für eine Verkehrssicherheit dazu, wie funktionsfähige Beleuchtung und diverse Reflektoren, die für die passive Sicherheit notwendig sind und die wir auf Wunsch auch herstellen.
Auf eigene Verantwortung kann eine notwendige Reparatur unterlassen werden, so denn eine Kenntnisnahme vom Kunden unterschrieben wird.
Sollten Sie einmal den Eindruck haben, dass Ihr Fahrrad unsere Werkstatt nicht ordnungsgemäß verlassen hat, kommen Sie bitte umgehend zu uns, damit wir uns die Problematik anschauen können und Ihr Rad wieder sicher auf die Straße oder den Trail bekommen.
Wichtiger Hinweis für unsere E-Bike-Kundschaft:
Wenn Sie eine technische Veränderung entgegen der CE-Konformität (welche z.B. durch die Aufarbeitung des Akkus durch einen sogenannten „Akku-Doc“ erfolgt, oder anderes Tuning, z.B. Geschwindigkeitsbegrenzung ändern) an Ihrem Fahrzeug durchgeführt haben oder wissentlich ein solches Fahrzeug gekauft haben, möchten wir Sie an dieser Stelle darüber informieren, dass wir als Fachkundige dazu verpflichtet sind, Ihr Fahrzeug/Ihren Akku einzubehalten, da wir uns andernfalls strafbar machen, wenn wir wissentlich nicht rechtskonforme Fahrzeuge nicht aus dem Verkehr ziehen.
Somit bitten wir Sie, unsere Dienstleistungen nur in Anspruch zu nehmen, wenn die CE-Konformität Ihres Fahrzeugs gewährleistet ist.
Unsere Werkstattpreise
Wir berechnen nach Arbeitswert-Einheiten.
Ein Arbeitswert entspricht sechs Minuten. Dabei berechnen wir für bei uns erworbene Fahrräder 7,00 € pro AW und für Fremdräder 9,00 € pro AW.
Unsere Arbeitswerte orientieren sich an der allgemeingültigen Arbeitswerteliste des Bundesinnungsverbands für das deutsche Zweiradmechaniker-Handwerk.
Dialogannahme
Wenn Sie mit Ihrem Reparaturrad zu uns kommen, kontrollieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihr Rad und besprechen was an Reparaturen vorgenommen werden soll. Bitte bringen Sie für die Abgabe Ihres Fahrrades etwas Zeit mit.
Durch unsere Dialogannahme erhalten Sie:
- maximale Transparenz; Sie werden in den Prozess mit einbezogen
- einen fachkundigen Überblick über den Zustand Ihres Fahrrades
- einen festgelegten Kostenrahmen, ohne Überraschungen
- Kleinigkeiten werden durch einen Puffer (Maximalbetrag) abgefangen
- Unvorhergesehenes bearbeiten wir erst nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen
- eine Verringerung/Vermeidung von Risiken und Folgekosten durch Früherkennung
Häufige Reparaturen
Schlauchwechsel (normal, inkl. Schwalbe-Schlauch) – 26,50 €
Schlauchwechsel (Nabenschaltung, inkl. Schwalbe-Schlauch) – 35,50 €
Reifenwechsel (normal, ohne Material) – 18,00 €
Reifenwechsel (Nabenschaltung, ohne Material) – 27,00 €
Express-Reparatur
Ihr Fahrrad muss dringend repariert werden, sie haben zeitliche Not, aber laut Terminkalender sind noch 10 Reparaturräder vor Ihnen oder es ist kurz vor Feierabend?
Für 1 AW = 13,50 € genießt Ihr Rad oberste Priorität, Fertigstellung innerhalb von 3 Stunden (auf Anfrage & Vorrätigkeit von Teilen vorausgesetzt)
Sonderdienstleistung
Nach individueller Absprache holen und bringen wir Ihnen Ihr Fahrzeug (FGG Räder / Fremdräder).
Grundpreis 15,- € / 20,- € zzgl. jedes gefahrenen Kilometers 1,60 € / 2,10 € (Preise gelten pro Fahrt)
Standgebühren bei Nichtabholung
Sie erhalten bei der Reparaturannahme einen Abholschein, auf dem Ihr Abholtermin, den wir mit Ihnen vereinbart haben, vermerkt ist. Sollten wir mit der Reparatur früher fertig sein, so erhalten Sie eine SMS, dass Ihr Rad abholbereit ist. Sollte Ihnen eine Abholung zum Termin nicht möglich sein, so halten Sie bitte Rücksprache mit uns, da wir Räder aus Platzgründen nicht lange bei uns lagern können. Andernfalls werden Standgebühren fällig:
Standgebühren für die erste Woche nach dem Abholtermin – frei
Standgebühren für jede angefangene Woche ab der zweiten Woche nach dem Abholtermin – 3,- €